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WVBUD

Wasserverband Unteres Drautal

24h Störungsdienst

Tel.: 04245/3716-33
Unser Bereitschaftsdienst steht
Ihnen 24 Stunden zur Verfügung!

Wichtige Informationen

Der Wasserverband Unteres Drautal informiert

Das WC ist kein Mistkübel!

Das WC ist kein Mistkübel! Wer Müll über den Abfluss entsorgt, schädigt die Kanalisation und treibt den Aufwand für Reinigung und Reparatur in die Höhe. So entstehen jedes Jahr unnötige Kosten in Millionenhöhe. Kosten, die wir alle mit unseren Kanalbenützungsgebühren mittragen müssen!

Also: Das Abwassernetz, die Geldbörse und auch die Umwelt schonen – den Müll sachgerecht entsorgen!

www.denkklobal.at

Das WC ist keine Biotonne!

Das WC ist keine Biotonne! Wer Biomüll, egal ob gehäckselt oder nicht, in das WC kippt, handelt illegal! So entstehen jedes Jahr unnötige Kosten in Millionenhöhe. Kosten, die wir alle mit unseren Kanalbenützungsgebühren mittragen müssen!

Also: Das Abwassernetz, die Geldbörse und auch die Umwelt schonen – den Müll sachgerecht entsorgen!

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Das WC ist kein Fetty

Altspeiseöl verstopft die Kanalisation, was hohe Kanalreinigungskosten verursacht – Kosten, die wir alle mit unseren Kanalbenützungsgebühren mittragen müssen.

Deshalb: Altes Frittier- und Speiseöl, Bratfett und Schmalz im Fetty sammeln, dem speziellen Sammelkübel. So schonen Sie Ihre Geldbörse, die Kanalisation und auch die Umwelt!

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Mengenfeststellung der Abwassergebühr

Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, sind mit einer geeigneten Messanlage dokumentiert (Hauptwasserzähler).

Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, können bei der Abwasserbenützungsgebühr in Abzug gebracht werden. (Subzähler)

Voraussetzungen:

Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind!
Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.

Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.

Sofern der Kanalanschlusswerber einen Subzähler (z.B. für Gartenwasser etc.) installiert hat, der bei der Verrechnung der Abwasserkanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, ist der Besitzer dieses Zählers laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich.
Wird ein Subzähler innerhalb der 5 Jahre Frist nicht erneut geeicht bzw. erneuert, können diese Wassermengen bei der Abwassergebühr nicht mehr gegengerechnet werden und wird dieser Zähler alsdann aus dem Abrechnungssystem der jeweilen Gemeinde gelöscht.

Ein Subzählertausch bzw. eine Subzählereichung ist von einem Fachpersonal durchzuführen (Installateur).
Nach erfolgtem Zählertausch bzw. erfolgter Eichung ist der Wasserverband Unteres Drautal umgehend zu informieren!

Verbotene gesetzeswidrige Entsorgung im Abwasserkanal!

Wir ersuchen eindringlichst nachstehende VERBOTE tunlichst einzuhalten!

Aufgrund immer wieder aufgetretener Störungen im laufenden Kanalbetrieb (zahlreiche Verstopfungen durch gesetzeswidrige Entsorgung von nachstehenden Materialien in den öffentlichen Abwasserkanal) ersucht der Wasserverband Unteres Drautal eindringlichst nachstehende VERBOTE tunlichst einzuhalten!

In die Kanalisationsanlage dürfen NICHT eingebracht werden:

  • Abfälle aus hauseigenen Müll Zerkleinerern
  • Stoffe, welche die Kanalsohle bzw. Kanalwanderung beschädigen
  • Müll und Schnee
  • Brennbare und explosive Stoffe (Benzin, Mineralöle)
  • Flüssigkeiten mit Temperaturen über 50 Grad Celsius
  • Alkalische Flüssigkeiten mit einem PH-Wert über 9, sowie Säuren mit einem PH-Wert unter 6
  • Stoffe, welche die Wirkungsweise der Kläranlage nachteilig beeinflussen bzw. in dieser nicht ausreichend abgebaut werden können und infolge ihrer Giftigkeit, Konzentration oder Eigenschaften darüber hinaus auch Vorfluter schädigen wie Kohlenwasserstoffe, Pestizide, Schwermetalle, strahlende Substanzen, Inhalt von Hauskläranlagen oder sonstigen Sammelgruben, Jauche, Silosäfte, Molke, Schlachtblut, Borsten, Haare, Panseninhalt und Räumgut aus Benzin-, Öl- und Fettabscheidern
  • Feste Stoffe und Abfälle, welche die Leitungen verstopfen können
  • Feuchte Toilettentücher aus Vlies, Windeln, Wattestäbchen, Hygienebinden, Strumpfhosen etc.
  • Klärgrubenräumung von Senkgruben bzw. 3-Kammeranlagen: Das zu entfernende angefaulte Klärräumgut darf in keinem Fall in den angrenzenden öffentlichen Abwasserkanal des WVBUD gepumpt werden, sondern muss ordnungsgemäß in der öffentlichen Kläranlage entsorgt werden.

Subzählertausch gemäß Maß- und Eichgesetz

Aufgrund jüngster Diskussionen zum Thema „Eichpflicht von Wasserzählern“ möchten wir Sie auf die gesetzlich erforderliche Eichpflicht von Wasserzählern (Haupt- und Subzähler) hinweisen.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind. Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.
Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.

Sofern Sie einen Subzähler (Gartenwasser etc.) installiert haben, der bei Verrechnung der Kanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, sind Sie laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich. Einen diesbezüglichen Antrag haben Sie beim Einbau Ihres Subzählers gegenüber dem Wasserverband Unteres Drautal abgegeben. Bitte überlegen Sie, ob sich der finanzielle Aufwand für einen Subzähler bei geringem Verbrauch (ca. 10 m³) für Sie lohnt.

Sollte dieser Wunsch trotzdem weiterhin bestehen, dann müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Subzähler, sofern die fünfjährige Eichfrist erreicht ist, ausgetauscht wird. Bezüglich des Austausches des Subzählers haben sich die beiden Verbandsgemeinden bemüht, Ihnen eine Hilfestellung anzubieten. Dafür wurden mit Installationsunternehmen im Gemeindebereich Gespräche geführt, um für Sie kostengünstige Austauschmöglichkeiten zu erreichen.

Der Aus- und Einbau eines Subzählers kann Ihnen daher von den Unternehmern zu einer Pauschale (Arbeit und Fahrtkosten) von €25,- und der auszutauschende Zähler zu €35,- für eine Wasserdurchflussmenge von 4 m³/h bzw. zu €25,– für eine Wasserdurchflussmenge von 1,5 m³/h oder für eine Wasserdurchflussmenge von 2,5 m³/h angeboten werden. Die Firmen mit ihren Ansprechpersonen können Sie bei uns erfragen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Austausch auch anders zu organisieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen der Wasserverband Unteres Drautal (Kontakt) und Ihre Marktgemeinde gerne zur Verfügung.
(Alle angegebenen Preise sind Nettopreise)

Feuchttücher gehören nicht in das WC!

Feuchttücher, Babytücher und Hygienetücher sind heutzutage aufgrund ihrer extremen Reißfestigkeit ein „beliebter Partner“ in der Hygienebranche. Diese bestehen meistens aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder auch Fasern, die mit Kunstharzen gefestigt sind. Doch für Kanalbetreiber sind diese äußerst unangenehm. Die in Toiletten entsorgten Feuchttücher verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen.

Lange, verfilzte und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen sie zum Stillstand. Auch in Kläranlagen verursachen Feuchttücher Probleme. Sie schwimmen an der Oberfläche, verringern dadurch den Sauerstoffaustausch und stören die Biologie der Anlage. Außerdem verstopfen sie Rohre, Pumpen und Überläufe.

Die Schneideräder der Abwasserpumpen können die Tücher oft nicht zerkleinern. Verstopfungen und Stillstand der Pumpen sind die Folge. Somit entstehen aufwändige Personaleinsätze, bei denen die Pumpen zerlegt, gereinigt und wieder instand gesetzt werden müssen.

Hier einige Tipps, damit die Abwasserentsorgung zuverlässig, umweltschonend und ohne zusätzliche Kosten funktioniert:

  • Verwenden Sie Feuchttücher aus Papier, diese lösen sich im Wasser auf.
  • Befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion oder mit einem speziellen Spray für die Intimpflege.
  • Benutzen Sie einen Waschlappen.
  • Feuchttücher aus Vlies bitte in den Abfalleimer entsorgen!

Der Wasserverband Unteres Drautal ersucht alle Kanalanschlussbesitzer im eigenen- und gemeinsamen Interesse, diese Vorgaben einzuhalten!

Fremdwässer nicht in den Abwasserkanal einleiten!

Die Einleitung von Drainage- Oberflächen- Dach- Hof- Swimmingpool und Grundwässer in den Abwasserkanal ist illegal und strengstens verboten!

Fremdwässer nicht in den Abwasserkanal einleiten!
Seit dem Jahr 2000 werden Abwässer im Unteren Drautal über ein Abwassertrennsystem zur Kläranlage Weissenstein transportiert und dort gereinigt.

Eine Vielzahl an geringen Mengen an Fremdwassereinleitungen genügt, um das Kanalsystem, die Pumpen und Kläranlagen über das tragfähige Maß hinaus zu belasten. Bei Extremsituationen wie bei einem Hochwasser nach starken Regenfällen hat dies schwerwiegende Folgen! Es kommt zur hydraulischen Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie auch die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind. In der Kanalisation entsteht ein Rückstau, der zu Überflutungen von tieferliegenden Objekten führen kann.

Aufgrund der Überschreitung der Leistungsgrenze des für das anfallende Wasser ausgelegten Schmutzwasserkanalsystems, kann das gewerbliche und häusliche Schmutzwasser nicht mehr ungehindert abgeleitet werden. Erhöhter Energieaufwand für Pumpwerke und Kläranlagen sind die Folge. Damit verursachen die ordnungs- und gesetzwidrigen Fremdwassereinleitungen neben einem enormen Mehraufwand aber auch zusätzliche Kosten.

Die Mitarbeiter des Verbandes werden in nächster Zeit wieder vermehrt Kanalüberprüfungen vornehmen.
Eventuell erkannte Fehlanschlüsse müssen unverzüglich an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht werden!

Kanaldeckel dürfen nicht geöffnet werden!

  • Das Öffnen von der Kanalschachtdeckel ist strengstens verboten!
  • Der hochtoxische Schwefelwasserstoff (H2S) entsteht im Abwasserkanal (typischer Geruch von faulen Eiern)!
  • H2S betäubt den Geruchsinn!
  • H2S kann schon in geringen Mengen zum Tod führen!

Im Abwasserkanal entsteht durch die Einbringung von schwefelhaltigen Substraten (Fäkalien) der hochtoxische Schwefelwasserstoff (H2S). Schwefelwasserstoff verursacht den typischen Geruch von faulen Eiern. Dieser ist ab 0,005ppm (Einheit parts per million) wahrnehmbar. Je grösser der H2S –Anteil im Abwasser ist, desto weniger wird dieser vom Menschen wahrgenommen.

Auf den Menschen ergeben sich konzentrationsabhängig folgende Vergiftungserscheinungen.
< 100 ppm
> 100 ppm
ca. 500 ppm
ca. 1000 ppm
> 1000 ppm
ca. 5000 ppm

Schon allein aus gesundheitlichen Gründen ist daher das Öffnen der Abwasserschächte untersagt!

Information für Anschlussnehmer Vakuumkanalisation

Sehr geehrte Anschlussnehmer!

Eine konventionelle Abwasserentsorgung mit Freispiegelkanälen wäre in Ihrem Siedlungsbereich angesichts des hohen Grundwasserstandes, der teilweise beengten Platzverhältnisse und aufgrund des Großteils mangelnden natürlichen Gefälles nur sehr aufwendig und langwierig herzustellen. Um den Bauablauf zu vereinfachen bzw. zu ermöglichen; wurde eine Unterdruckkanalisation vorgesehen. Dieses System bietet den Vorteil der geringen Bauzeit aufgrund des raschen Baufortschritts, da die Sammelleitungen in nur geringer Tiefe verlegt werden.

Der Anschlussnehmer ist durch derartige Systemwahl der Unterdruckkanalisation nur geringfügig betroffen: Die Senkgrube wird durch einen speziellen Hausübergabeschacht abgelöst, in welchen die Schmutzwässer eingeleitet werden. Die privaten Kanalleitungen auf den Grundstücken werden dabei im freien Gefälle bis zu diesem vom Wasserverband Unteres Drautal errichteten Schacht geführt und angeschlossen.

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